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Beschreibung:
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen Baustopp erlassen, der für vier Monate bis zum 1. November 1961 gilt. Er betrifft alle staatlichen Hochbauvorhaben.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen Baustopp erlassen, der für vier Monate bis zum 1. November 1961 gilt. Er betrifft alle staatlichen Hochbauvorhaben.
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Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen Baustopp erlassen, der für vier Monate bis zum 1. November 1961 gilt. Er betrifft alle staatlichen Hochbauvorhaben.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen Baustopp erlassen, der für vier Monate bis zum 1. November 1961 gilt. Er betrifft alle staatlichen Hochbauvorhaben.
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