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Beschreibung:
Nicht zustellbare Steuerrückvergütungen werden öffentlich zur Abholung aufgerufen. Nach drei Jahren verfällt das Geld und geht an den Staat.
Nicht zustellbare Steuerrückvergütungen werden öffentlich zur Abholung aufgerufen. Nach drei Jahren verfällt das Geld und geht an den Staat.
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Nicht zustellbare Steuerrückvergütungen werden öffentlich zur Abholung aufgerufen. Nach drei Jahren verfällt das Geld und geht an den Staat.
Nicht zustellbare Steuerrückvergütungen werden öffentlich zur Abholung aufgerufen. Nach drei Jahren verfällt das Geld und geht an den Staat.
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Mittel, SD