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Beschreibung:
Sämtliche Obst- und Gemüselieferungen aus dem Ausland werden gemäß internationaler Pflanzenschutzkonvention durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst bei der Einfuhr einer Kontrolle auf Krankheits- und Schädlingsbefall unterzogen. Gezeigt werden Beamte de
Sämtliche Obst- und Gemüselieferungen aus dem Ausland werden gemäß internationaler Pflanzenschutzkonvention durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst bei der Einfuhr einer Kontrolle auf Krankheits- und Schädlingsbefall unterzogen. Gezeigt werden Beamte de
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Sämtliche Obst- und Gemüselieferungen aus dem Ausland werden gemäß internationaler Pflanzenschutzkonvention durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst bei der Einfuhr einer Kontrolle auf Krankheits- und Schädlingsbefall unterzogen. Gezeigt werden Beamte de
Sämtliche Obst- und Gemüselieferungen aus dem Ausland werden gemäß internationaler Pflanzenschutzkonvention durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst bei der Einfuhr einer Kontrolle auf Krankheits- und Schädlingsbefall unterzogen. Gezeigt werden Beamte de
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Mittel, SD