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Beschreibung:
Nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden Zollvergehen unter 200 DM, wenn es nicht um Handelsware geht und die Waren aus dem Ausland nicht an schwer zugänglichen Stellen versteckt wurden.
Nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden Zollvergehen unter 200 DM, wenn es nicht um Handelsware geht und die Waren aus dem Ausland nicht an schwer zugänglichen Stellen versteckt wurden.
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Nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden Zollvergehen unter 200 DM, wenn es nicht um Handelsware geht und die Waren aus dem Ausland nicht an schwer zugänglichen Stellen versteckt wurden.
Nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden Zollvergehen unter 200 DM, wenn es nicht um Handelsware geht und die Waren aus dem Ausland nicht an schwer zugänglichen Stellen versteckt wurden.
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Beschreibung:
Zollkontrolle an der deutsch-schweizerischen Grenze: am 1.1.1962 traten Erleichterungen in der Personen- und Güterabfertigung inkraft, die den Zollbeamten die Arbeit erleichtern.
Zollkontrolle an der deutsch-schweizerischen Grenze: am 1.1.1962 traten Erleichterungen in der Personen- und Güterabfertigung inkraft, die den Zollbeamten die Arbeit erleichtern.