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Beschreibung:
Die Gebühren für Zahnersatz steigen ab 1. Juli 1964 um 20 bis 50 Prozent. Der Patient muß die Differenz zwischen Zahnarztkosten und Kassenanteil selbst tragen.
Die Gebühren für Zahnersatz steigen ab 1. Juli 1964 um 20 bis 50 Prozent. Der Patient muß die Differenz zwischen Zahnarztkosten und Kassenanteil selbst tragen.
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Die Gebühren für Zahnersatz steigen ab 1. Juli 1964 um 20 bis 50 Prozent. Der Patient muß die Differenz zwischen Zahnarztkosten und Kassenanteil selbst tragen.
Die Gebühren für Zahnersatz steigen ab 1. Juli 1964 um 20 bis 50 Prozent. Der Patient muß die Differenz zwischen Zahnarztkosten und Kassenanteil selbst tragen.
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