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Beschreibung:
Die SPD hat die Landtagswahl vom Mai 1960 im Kreis Waiblingen wegen unzulässiger Wahlabsprache von CDU und FDP angefochten. Der Staatsgerichtshof gab der SPD Recht.
Die SPD hat die Landtagswahl vom Mai 1960 im Kreis Waiblingen wegen unzulässiger Wahlabsprache von CDU und FDP angefochten. Der Staatsgerichtshof gab der SPD Recht.
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Die SPD hat die Landtagswahl vom Mai 1960 im Kreis Waiblingen wegen unzulässiger Wahlabsprache von CDU und FDP angefochten. Der Staatsgerichtshof gab der SPD Recht.
Die SPD hat die Landtagswahl vom Mai 1960 im Kreis Waiblingen wegen unzulässiger Wahlabsprache von CDU und FDP angefochten. Der Staatsgerichtshof gab der SPD Recht.
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