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Beschreibung:
Das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenvertrag von 1951 tritt zum 1. Juli 1963 in Kraft. Seitdem unterliegen amerikanische Soldaten vertraglich der deutschen Gerichtsbarkeit.
Das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenvertrag von 1951 tritt zum 1. Juli 1963 in Kraft. Seitdem unterliegen amerikanische Soldaten vertraglich der deutschen Gerichtsbarkeit.
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Das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenvertrag von 1951 tritt zum 1. Juli 1963 in Kraft. Seitdem unterliegen amerikanische Soldaten vertraglich der deutschen Gerichtsbarkeit.
Das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenvertrag von 1951 tritt zum 1. Juli 1963 in Kraft. Seitdem unterliegen amerikanische Soldaten vertraglich der deutschen Gerichtsbarkeit.
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